Was tun im Trauerfall

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Tritt der Tod zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt oder der Notarzt zu verständigen.Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim werden das Pflegepersonal oder die Verwaltung die notwendigen Formalitäten einleiten. Der Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen und diese Ihnen aushändigen. Sie benachrichtigenden Bestatter Ihres Vertrauens.

  • Den Totenschein benötigen Sie, um den Todesfall beim Standesamt zu melden und die Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Der Arzt bestätigt auch, ob der Tod auf natürliche Art eingetreten ist. Ist das nicht der Fall, wird die Polizei eingeschaltet.
  • Verstirbt der Angehörige im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger der Einrichtung die genannten Formalitäten.
  • Auf Grundlage des Totenscheins kann der Bestatter den Leichnam zur Bestattung freigeben.
  • Spätestens einen Tag nach dem Tod müssen Sie einen Bestatter kontaktieren.
  • In manchen Fällen liegt bereits ein Vorsorgevertrag vor, in dem ein Bestatterkontakt,Bestattungsform und -ablauf aufgeführt sind.
  • Tipp:Vergleichen Sie die Preise und holen Sie sich verschiedene Angebote ein. Achten Sie bei den Kostenvoranschlägen darauf, dass alle Einzelleistungen detailliert aufgelistet sind.
  • Stiftung Warentest hat für eine Bestattung einen Durchschnittspreis von 5.000 Euro ermittelt.
  • Sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat, können Sie bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause Abschied nehmen. Ihr Bestatter unterstützt Sie bei allen Fragen um eine Hausaufbahrung und kümmert sich um die anschließende Überführung des Leichnams.
  • Mithilfe des Totenscheins beantragen Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist, die Sterbeurkunde.• Ohne Totenschein und Sterbeurkunde ist eine Bestattung nicht möglich.
  • Die Sterbeurkunde benötigen Sie außerdem, um beim Nachlassgericht Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, aber auch, um den Todesfall bei den Krankenkassen oder dem Rententräger zu melden und Ansprüche geltend zu machen. Selbst für die Kontoauflösung benötigen Sie eine Sterbeurkunde.
  • Tipp:Fordern Sie beim Standesamt gleich bis zu zehn Exemplare an. Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde werden derzeit um die zehn Euro erhoben. Jedes weitere Exemplar kostet fünf Euro. Die Ausstellung der Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt ist gebührenfrei.
  • Die Beantragung der Sterbeurkunde erledigt auch gerne der Bestatter für Sie.